3.1 Bewerber:innen, bei denen die Studiensprache nicht ihre Muttersprache ist
Das CDT wird in neun Sprachen angeboten. Die Sprache des Studienganges richtet sich nach der/den Amtsprache(n) des Landes, in welchem sich das betreuende Büro befindet. Das Angebot des Studienganges in einer Sprache erfolgt vorbehaltlich des Zustandekommens einer ausreichend großen Studiengruppe für den Jahrgang. In Ländern mit mehreren Amtssprachen behält sich die RAD das Recht vor, die Unterrichtssprache festzulegen.
Bitte beachten Sie: Wenn die Unterrichtssprache nicht Ihre Muttersprache ist, liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie die gewählte Sprache lesen, schreiben und sprechen können. Sollten Sie erwägen, auf Englisch zu studieren und dies nicht Ihre Muttersprache sein, besuchen Sie bitte die Website des International English Language Testing Systems (IELTS). Der Test ist nicht verpflichtend, jedoch ein hilfreicher Indikator für die für den Studiengang erforderlichen Englischkenntnisse. Studierende sollten im IELTS-Test eine Punktzahl von 6,5 erreichen, wobei kein Teilbereich schlechter als 6,0 ausfallen sollte.
3.2 Zusätzliche Bedürfnisse und Unterstützung
Die Faculty of Education beurteilt alle Bewerber:innen primär nach ihrer Leistung und nach ihrem akademischen Potenzial. Es ist jedoch unabdingbar, dass wir im Vorfeld über die Art von etwaigen angemessenen Anpassungen informiert werden, damit wir Sie in Bezug auf vorhandene Vorrichtungen und Maßnahmen entsprechend beraten können.
Wenn Sie eine Behinderung oder Erkrankung haben, die Ihre Teilnahme an dem Studiengang beeinträchtigen könnte, teilen Sie uns bitte Folgendes mit:
- Die Art Ihrer Behinderung oder Erkrankung sowie mögliche Auswirkungen auf Ihr Studium.
- Erläuterung, ob Sie für Ihr Studium Unterstützung benötigen.
- Jegliche individuelle Maßnahmen, die Sie eventuell benötigen oder die für Sie in der Vergangenheit hilfreich waren.
Sollten Sie eine Behinderung oder Krankheit haben, werden Sie an unsere studentische Betreuung verwiesen und gebeten, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Es ist ein schriftliches Attest Ihrer Behinderung, Erkrankung oder spezifischen Lernbedürfnisse durch eine geeignete Fachperson erforderlich, bevor diese besonderen Bedürfnisse von der Faculty of Education in unser Bildungsangebot für Sie integriert werden können.
Wenn diese Feststellung erst kurz vor der Bewerbung bei der RAD erfolgt ist, müssen in diesem Fall lediglich die entsprechenden Unterlagen in Kopie bei der Faculty of Education eingereicht werden. Die RAD kann Sie auffordern, weitere Atteste einzureichen, um Ihre Bedürfnisse in Bezug auf das Studienprogramm besser zu verstehen.
Verzögerungen bei der offiziellen Meldung Ihrer Behinderung, Krankheit oder besonderen Bedürfnissen können dazu führen, dass nicht genügend Zeit bleibt, um alle notwendigen angemessenen Anpassungen vorzunehmen. Die Faculty of Education wird eine realistische Einschätzung vornehmen und Sie in den Ausnahmefällen, in denen die erforderliche Unterstützung nicht geleistet werden kann, entsprechend beraten.